Thesen zur
Quartierentwicklung
Mitwirkung Gesamtplanung
Lorraine
Unser Leist setzt sich für ein
wohnliches, gesundes und funktionierendes Wohn- und Gewerbequartier ein.
Das Leistgebiet umfasst die Lorraine,
den unteren Breitenrain und das Wylergut (Statistische Bezirke 28 Lorraine und
den südlichen Teil des Bezirks 27 Breitenrain).
Wir stellen fest, dass sich unser
Quartier innerhalb der gewachsenen und topographisch ablesbaren Leistgrenzen
bezüglich der demographischen Entwicklung homogen verhält.
Die Bevölkerungsbewegung der letzten
zehn Jahre zeigt, dass sich unser Quartier gegenüber der Abwanderung aus dem
städtischen Raum stabil und resistent erweist.
Die Bevölkerungsbewegung 2001 weist
eine Zunahme von 2.45% gegenüber einem leichten durchschnittlichen
Bevölkerungsrückgang in der Stadt Bern aus. Unser Quartier gehört zu den Orten
mit dem grössten Bevölkerungszuwachs, alle übrigen Quartiere im Stadtteil V
weisen eine negative Bewegung auf.
Der Anteil der Altersgruppen 0-6,
7-15 und 16-19 Jahre liegt nahe dem städtischen Mittel und deutlich über den
Anteilen im übrigen Stadtteil V. Ähnliche oder höhere Anteile dieser
Altersgruppen weisen nur die Quartiere in Bern West auf.
Die Gruppe der erwerbstätigen Leute
liegt leicht über dem städtischen Mittel, aber deutlich über den Anteilen in
Bern West.
Die Altersgruppe 65+ liegt mit einem
Anteil von 14.2% deutlich unter dem städtischen Mittel und ist die tiefste im
Stadtteil V.
Bis vor zehn Jahren hatte die
Lorraine den Ruf eines Ausländerquartiers (Anm: wir
hatten nie Integrationsprobleme in unserem Quartier). Die Entwicklung in den
Jahren 1995-2001 zeigt, dass sich der anfänglich hohe Ausländeranteil (1995:
26%) um –3.0% veränderte und sich langsam dem städtischen Mittel angleicht.
Die relative Veränderung der
ausländischen Bevölkerung in den Jahren 1990-2000 liegt aber mit –11.0% um ein
Mehrfaches entgegengesetzt zu den Quartieren nördlich unseres Leistgebietes
(Breitfeld +53.0%) und markiert einen extrem gegenteiligen Effekt zu Bern West
(+39.0%).
Die Quartiere in Bern West kämpfen
gegen eine zunehmende Segregation, während dem in der Lorraine als einzigem
Quartier von einer Gentrification gesprochen wird. In
unserem Leistgebiet hat, dank der Aufwertung des Wohnungsbestandes, der
gesunden Ausgewogenheit zwischen Wohnen, Arbeit und Freizeit, und Dank der
idealen Lage und guten Verkehrserschliessung zum Stadtzentrum, ein gesunder und
natürlicher Austausch der alteingesessenen Bevölkerung durch jüngere, besser
gebildete und aktive Personen stattgefunden.
Betrachtet man die extrem tiefe
Leerwohnungsziffer und die totale Auslastung der Gewerberäume kann gesagt
werden, dass die Lorraine und der untere Breitenrain in den letzten zehn Jahren
ein äusserst gefragtes Wohn- und Gewerbequartier geblieben sind.
Der Neubau GIBB Campus wurde im
Quartier von gewissen Kreisen massiv bekämpft. Gleichzeitig setzten sich diese
Kreise für die Schaffung einer Hüttendorfzone im Quartier ein. Als Argument
gegen den Campus wurde die sonst drohende Gettoisierung angeführt. Heute kann
gesagt werden, dass der Campus dem Quartier ganz sicher nicht geschadet hat,
die zum Glück verhinderte Hüttendorfzone aber dem Wohlergehen des Quartiers
abträglich gewesen wäre. Leider entspricht die neue Überbauung Vordere Lorraine
bezüglich der Wohnnutzung nicht dem gewünschten Optimum; auch bezüglich der
Kinderfreundlichkeit ist diese Neubaute wegen der schlechten städtischen
Rahmenbedingungen und der vordefinierten Kompromisse kein Vorzeigeobjekt.
Die Lorraine
befindet sich Heute in einem gesunden Gleichgewicht; diesen Zustand möchten wir
erhalten.
Eine weitergehende Gentrification ist ebenso unerwünscht wie eine erneute
Segregation.
Städtische
Liegenschaften müssen besser gepflegt und unterhalten werden. Der bestehende
Wohnraum in privatem Eigentum muss weiterhin in vernünftigem Rahmen verdichtet,
ausgebaut und verbessert werden können.
Grünanlagen und
Promenaden müssen den Bedürfnissen der Mehrheit der Bevölkerung gerecht werden.
Historische Elemente im Quartier dürfen nicht Partialinteressen geopfert
werden.
Die bestehenden
durchlässigen und kurzen Verkehrswege sind für das Quartier lebensnotwendig und
müssen zu Gunsten der Quartierbevölkerung, Kunden und Besucher erhalten
bleiben.
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Quelle: Statistikdienste
der Stadt Bern, 25.10.2002 |
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Gesamt |
zum Vergleich |
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E |
28 Lorraine |
27
Breitenrain |
26
Breitfeld |
25
Spitalacker |
24
Altenberg |
Stadt Bern |
29
Bümpliz |
32
Bethlehem |
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Bevölkerungsbewegung 2001 |
P |
92 |
-62 |
-90 |
-31 |
-26 |
-109 |
122 |
-4 |
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Bewegung in % |
% |
2.45 |
-1.04 |
-1.53 |
-0.46 |
-1.72 |
-0.09 |
0.76 |
-0.03 |
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Endbestand 2001 |
P |
3'757 |
5'955 |
5'869 |
6'807 |
1'508 |
126'661 |
15'950 |
12'573 |
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Anteil Altersgruppe am
Endbestand 2001 |
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Altersgruppe 0 - 6 Jahre |
P/% |
221 / 5.9 |
343 / 5.8 |
249 / 4.2 |
316 / 4.6 |
60 / 4.0 |
6756 / 5.3 |
919 / 5.8 |
879 / 7.0 |
|
Altersgruppe 7 - 15 Jahre |
P/% |
281 / 7.5 |
345 / 5.8 |
276 / 4.7 |
372 / 5.5 |
81 / 5.4 |
8117 / 6.4 |
1272 / 8.0 |
1178 / 9.4 |
|
Altersgruppe 16 - 19 Jahre |
P/% |
153 / 4.1 |
159 / 2.7 |
135 / 2.3 |
142 / 2.1 |
46 / 3.1 |
3986 / 3.1 |
581 / 3.6 |
523 / 4.2 |
|
Altersgruppe 20 - 64
Jahre
(1) |
P/% |
2568 / 68.4 |
4161 / 69.9 |
3597 / 61.3 |
4666 / 68.5 |
836 / 55.4 |
82804 / 65.4 |
9665 / 60.6 |
7986 / 63.5 |
|
Altersgruppe 65 + Jahre (1) |
P/% |
534 / 14.2 |
947 / 15.9 |
1612 / 27.5 |
1311 / 19.3 |
485 / 32.2 |
24998 / 19.7 |
3513 / 22.0 |
2007 / 16.0 |
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Relative Veränderung der
Altersstruktur 1995-2001 |
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Anteil der 0 - 19 - Jährigen |
% |
0.20 |
0.10 |
0.50 |
-0.10 |
-0.20 |
-0.15 |
0.25 |
0.10 |
|
Anteil der 20 - 64 -
Jährigen |
% |
3.10 |
1.20 |
1.70 |
2.10 |
-1.00 |
1.10 |
-2.10 |
-2.70 |
|
Anteil der über 64 -
Jährigen |
% |
-3.20 |
-1.20 |
-2.70 |
-2.05 |
1.10 |
-1.05 |
1.90 |
2.70 |
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Ausländische
Wohnbevölkerung |
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Ausländeranteil 1995 |
% |
26 |
26 |
15 |
14 |
8 |
19 |
21 |
29 |
|
Veränderung Ausländeranteil
1995 - 2001 |
% |
-3.00 |
-1.40 |
3.90 |
0.50 |
-0.50 |
2.00 |
6.50 |
7.00 |
|
Relative Veränderung 1990 -
2000
(1) |
% |
-11.00 |
9.00 |
53.00 |
6.00 |
-5.00 |
|
39.00 |
35.00 |
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Wohnungsbestand am 01.
Juni 2002 |
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Wohnungsbestand |
A |
2'195 |
3'659 |
3'752 |
4'270 |
716 |
73'258 |
8'038 |
5'955 |
|
Leerstehende Wohnungen |
A |
3 |
25 |
15 |
8 |
2 |
230 |
37 |
24 |
|
Leerwohnungsziffer |
% |
0.14 |
0.68 |
0.40 |
0.19 |
0.28 |
0.31 |
0.46 |
0.40 |
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Leerstehende Arbeitsräume |
A |
0 |
3 |
7 |
1 |
1 |
106 |
1 |
8 |
|
Leerstehende Arbeitsräume,
Fläche |
m2 |
0 |
138 |
2'433 |
80 |
120 |
21'617 |
117 |
1'334 |
|
Leerstehende Arbeitsräume im
Anteil Stadt Bern |
% |
0.00 |
0.60 |
11.30 |
0.40 |
0.60 |
100.00 |
0.50 |
6.20 |
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(1) Bezirk 28: Gentrification /
Bezirk 29, 32: zunehmende Segregation |
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(Gentrification:
Aufwertung des Wohnungsbestandes, Austausch der alteingesessenen
Bewohnerinnen und Bewohner durch jüngere, besser gebildete Personen) |
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18.11.2002 / es |
Mitwirkung zur
Gesamtplanung Lorraine, 21.12.2007
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die umfassende Studie zu einer Gesamtplanung Lorraine und die Gelegenheit zur Mitwirkung.
Unser Leist setzt sich seit über 100 Jahren für ein wohnliches Gewerbe- und Wohnquartier ein und ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Quartiererweiterung durch die neuen Schulbauten der guten Durchmischung und der Wohnlichkeit nicht abträgig war.
Neben einer massvollen, kleinteiligen Entwicklung aus städtebaulicher Sicht legen wir grossen Wert auf eine gute Durchmischung an Wohnraum in verschiedenen Preisklassen, auf eine gute Quartiererschliessung und Durchlässigkeit und auf das Erhalten der vorhandenen Arbeitsplätze.
Leider erleben wir in den letzten Jahren, dass immer mehr Wohnungsraum durch Wohnbaugenossenschaften genutzt wird und diese Art der Nutzung einer guten Quartierdurchmischung nicht förderlich ist. Entweder sind diese neuen Wohnungen auf einem tiefen Ausbau- und damit Preisstandard oder es sind teuer sanierte Wohnungen im obersten Preissegment. Hier erweist sich die Tatsache, dass die öffentliche Hand Grundeigentümerin ist, nicht zum Vorteil des Quartiers.
Im Folgenden nehmen wir zu den einzelnen Kapiteln Ihres Berichtes Stellung:
2. Programm und Planungsprozess
2.1. Auslöser / Auftrag / Verbindlichkeit
Wir erleben die Lorraine innerhalb ihrer ablesbaren Grenzen bis zur Geländekante Wylerstrasse. Somit gehören auch die Quartierteile um den Turnweg zu unserem Quartier. Auch die einzige Metzgerei der Lorraine befindet sich auf dieser Seite des Nordrings, so wie wir auch die Gewerbebetriebe Römer, Brockenhaus und Möbelhalle zu unserer Lorraine zählen. Ebenfalls steht die Johanneskirche, als unsere Kirche im Quartier, auf der östlichen Seite der Lorraine.
Ihr Bericht leidet somit an der gleichen Trennwirkung wie unser Quartier – an der Zäsur der Verkehrsachse Nordring. Sie verstehen sicher, warum wir uns bei jeder uns unsinnig erscheinenden Verkehrsmassnahme gegen eine Mehrbelastung des Nordrings wehren. Jede Verkehrszunahme (öV und MIV) auf dem Nordring verstärkt diese Trennwirkung.
Eine Gesamtplanung Lorraine sollte ihr Augenmerk auf das ganze geografisch ablesbare Stadtquartier richten.
2.2. Ziele
Um der Quartierdynamik weiterhin Raum zu lassen und die wertvollen Standorteigenschaften der Lorraine zu erhalten, darf nicht nur neuer Wohnraum geschaffen werden und zum Ziel einer Gesamtplanung erhoben werden. Es muss ebenfalls Ziel einer Gesamtplanung sein, die bestehenden Arbeitsplätze im Quartier zu erhalten und dem Quartiergewerbe ebenfalls Raum für Dynamik und Erweiterung zu schaffen.
3. Analyse
Wir stimmen Ihrer Feststellung zu, die lokalen Fusswege sowie die Verbindungen mit den angrenzenden Quartiere und unserer grössten Freifläche, der Aare, seien heute stark vernachlässigt.
Dazu kommt, dass durch Verkehrsmassnahmen zugunsten der Bahnhofplatzdurchfahrt wichtige Verkehrsbeziehungen und Durchlässigkeiten in und aus angrenzenden Quartieren beschnitten wurden. Zurzeit finden im Gebiet Breitenrainschulhaus wieder Diskussionen statt, Verkehrsbeziehungen durch Strassensperren weiter zu reduzieren und den Verkehr an den Quartierrand oder auf den Nordring umzulagern.
Die Aussage zu den Fusswegverbindungen kann im Massstab 1:1 auch für die übrigen Verkehrsbeziehungen angewandt werden. Auch wenn die Verkehrsbeziehungen nicht Gegenstand einer Gesamtplanung sind, sollen die gleichen Massstäbe auch bei Verkehrsplanungen angewandt werden.
Wir erwarten von einer Gesamtplanung, dass sie auch künftige Entwicklungen in der Mobilität und ihre Auswirkungen auf das Quartier berücksichtigt: es ist bekannt, dass der öV Knoten Bern (SBB Knoten Zentrum) in nächster Zukunft erweitert werden soll. Zur Diskussion stehen ein Tieferlegen der RBS Zufahrt oder auch ein weiteres SBB Viadukt über die Aare im Gebiet der Lorraine mit neuen Gleisverwerfungen im Wylerfeld. Die Auswirkungen eines verbreiterten Bahntrassees entlang der Lorraine sollten in einer Gesamtplanung andiskutiert werden.
Die feingliedrige Nutzungsstruktur der Lorraine mit der vorhandenen attraktiven Durchmischung muss erhalten bleiben. Um die Quartierversorgung zu erhalten und optimal zu gestalten darf der Gewerbeanteil nicht zugunsten eines grösseren Wohnanteils reduziert werden.
Wir wünschen keine Entwicklung zum modernen Stadtwohnquartier auf Kosten der bestehenden attraktiven Durchmischung Gewerbe / Freizeit / Wohnen.
Freiräume und
Vernetzung
Entgegen Ihrer Aussage im Bericht wird der Freiraum Vordere Promenade (Sie nennen diese Anlage Lorrainepark) nicht übermässig durch einzelne Nutzergruppen (Schüler der GIBB) belegt. Diese Anlage wird auch tagsüber durch die Quartierbevölkerung und die Montessorischule benutzt und geschätzt, am Abend wird die Anlage rege durch Bocciaspieler belegt.
Somit besteht in der vorderen Lorraine weder ein Mangel noch Handlungsbedarf an neuen Freiräumen. Im Strassenraum der vorderen Lorraine zusätzliche Freiräume zu schaffen wird aus Gründen der Quartierversorgung abgelehnt.
Ein Mangel an Freiraum besteht im Gebiet Centralweg. Dort könnte anstelle zusätzlicher Wohnnutzung das Schaffen von grosszügigem Freiraum ernsthaft geprüft werden.
Wichtig erscheint uns aber, dass unser Quartier besser an den grossen Freiraum Aare angeschlossen wird und die Fussgängerverbindungen zur Aare aufgewertet und sichtbar gemacht werden.
4. Konzept
Dem vorgelegten Konzept stimmen wir mit Ausnahme des zu klein geratenen Perimeters zu.
4.1. Planungsgrundsätze
Die Lorraine soll sich nicht einseitig zu Gunsten des Wohnens entwickeln. Wir erwarten, dass eine Gesamtplanung Rücksicht nimmt auf die Erhaltung der Arbeitsplätze und somit auf die Erhaltung unseres Gewerbes. Die Anliegen Wohnen / Freizeit / Arbeit sollen gleich gewichtet werden.
Die Quartiererschliessung muss erhalten oder verbessert werden, keine Umnutzung von Strassenräumen in öffentlichen Freiraum (mit Ausnahme Centralweg), die Verkehrsbelastung kann somit nur marginal beeinflusst werden, der Gewerbeverkehr soll nicht behindert oder reduziert werden. Die Erschliessungsqualitäten sollen gestützt und verbessert werden.
Neue Bebauungen müssen den quartiermassstäblichen Strukturen entsprechen, die Gesamthöhenentwicklung soll nicht dem umliegenden Stadtkörper sondern der bestehenden Quartierstruktur entsprechen.
Die Nutzungsmischung soll wohnverträglich strukturiert werden – oder – die neue Wohnnutzung soll gewerbeverträglich strukturiert sein.
4.2. Konzeptionelle Festlegungen
Der vorgeschlagenen Bebauung stimmen wir zu.
Freiraum und Strassenräume:
Die Aufenthaltsqualität an der Lorrainestrasse kann ohne Gestaltung als Strassenplatz punktuell verbessert werden.
Die Trennwerkung Nordring kann nur durch geeignete Verkehrslenkungsmassnahmen verringert werden. Zu diesem Thema warten wir gespannt auf Lösungsansätze.
Wir wehren uns gegen eine Umnutzung von Strassenraum in der mittleren Lorraine mit Ausnahme der neuen Freifläche im Gebiet um den Centralweg oder im Zusammenhang mit einem neuen Projekt Überbauung Centralweg / Lagerweg.
4.3. Handlungsschwerpunkte
Keine Bemerkungen
5. Umsetzung
5.1. Handlungsbedarf und Massnahmen 1. Priorität
Planungsrechtliche
und baurechtliche Anpassungen
1.1 Wir begrüssen einen Neubau und verdichtete Wohnnutzung im Gebiet Platanenweg / Jurastrasse / Lorrainestrasse, wenn sich die Neubaute an den bestehenden Quartierstrukturen (Gebäudehöhen, Strassenabstände und Freiräume) anpasst. Einer möglichen Gewerbenutzung stimmen wir zu, die Verkehrserschliessung muss garantiert sein.
1.2 Die Sanierung dieser Bauten der Lorrainestrasse 41-49 ist dringend. Eine durchgehende ablesbare Fussgängerverbindung ab der hinteren Lorraine zur Aare muss neu geschaffen werden. Auf eine Velobrücke ist zu verzichten (wir verweisen auf unsere Stellungnahme zur Velobrücke und Brückenkopf im Lorraineloch).
1.3 Im Bereich Schulweg / Lagerweg können Neubauten verwirklicht werden. Es ist aber anzufügen, dass der Schulweg als Quartiererschliessungsstrasse in seiner heutigen Form bestehen bleiben muss und die neuen Wohnbauten der heutigen Verkehrssituation angepasst werden müssen.
1.4 Im Bereich Centralweg können wir uns verschiedene Nutzungen vorstellen. Sollte das bestehende Gewerbe wirklich die Lorraine verlassen müssen, sehen wir an erster Stelle eine neue Freiraumnutzung und an zweiter Stelle eine Nutzung, welche in einem Investorenwettbewerb gefunden werden kann. Eine reine Wohnnutzung durch eine Wohnbaugenossenschaft können wir uns nicht vorstellen (siehe Einleitung).
Freiraum und Strassenraum
2.1 Lorrainestrasse: einer städtebaulichen Achse als Quartierzentrum stimmen wir zu, wenn kein Strassenraum zurückgebaut wird und die Verkehrsbeziehungen in allen Richtungen garantiert bleiben.
2.2 Nordring: Eine Verminderung der Trennwirkung begrüssen wir und warten auf Lösungsvorschläge.
2.3 Platanenweg: Eine Verbesserung der Sicherheit für Fussgänger begrüssen wir.
2.4 Schulweg: Erste Massnahmen zur Schulwegsicherung wurden umgesetzt. Die momentane Parkiersituation befriedigt weder aus verkehrstechnischer noch aus städtebaulicher Sicht.
2.5 Centralweg: Umnutzung als öffentlicher Freiraum nur wenn die ganze Parzelle als öffentlicher Freiraum genutzt wird.
2.6 Umfeld GIBB, Vordere Promenade: Diese Freiflächen werden schon heute vom Quartier genutzt: kein Handlungsbedarf.
Verbindung zum Aareraum, zu benachbarten Quartieren
3.1 Jurastrasse – Wehrweg: Eine Verbesserung der Begehbarkeit begrüssen wir.
3.2 Lorrainestrasse – Lorrainebad: Eine bessere Verbindung ab der hinteren Lorraine wird begrüsst.
3.3 GIBB – Aare: diese Fussgängerverbindung muss sicherer und auffindbar gestaltet werden.
3.4 Hintere Lorraine – Wyler: kein Handlungsbedarf
3.5 Breitenrain / Lorraine – Länggasse: Eine Aarequerung ab der hinteren Lorraine lehnen wir ab. Diese Querung würde nicht den Breitenrain mit der Länggasse verbinden (wie im Titel suggeriert), sondern verbindet die hintere Lorraine mit der Tiefenaustrasse. Einem Brückenkopf im Lorraineloch können wir nicht zustimmen. Einer Veloverbindung ab dem Lorraineloch in den Breitenrain sehen wir aus topografischen Gründen sehr kritisch entgegen. Wir schlagen vor, diese Aarequerung ab dem Breitenrain in die Länggasse à Niveau zu führen.
5.2. Handlungsbedarf und Massnahmen 2. Priorität
Einem Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum unter dem SBB Viadukt sehen wir mit Interesse entgegen. Wir bitten Sie, künftige Entwicklungen im öffentlichen Verkehr mit zu berücksichtigen.